Unterrichtshelden

Operatoren

Was verlangt „erörtern“, was „beurteilen“ — und worin unterscheiden sie sich? Zu jedem Operator steht hier, was die Lernenden konkret tun sollen, in welchem Anforderungsbereich er liegt und womit er regelmäßig verwechselt wird.

Die Texte sind eigene Formulierungen, keine amtlichen Definitionen. Verbindlich ist immer die Operatorenliste deines Landes und Faches — auf jeder Detailseite verlinkt.

20 Operatoren

nennen

AFB ISek ISek II

Einzelne Informationen aus dem Material oder dem Gedächtnis aufzählen, ohne sie zu erläutern oder in Sätze einzubetten. Eine Aufzählung genügt.

benennen

AFB ISek ISek II

Einem gezeigten oder beschriebenen Sachverhalt den zutreffenden Fachbegriff zuordnen. Gefragt ist die richtige Bezeichnung, nicht deren Erklärung.

beschreiben

AFB I-IISek ISek II

Merkmale, Aufbau oder Verlauf eines Sachverhalts in eigenen Worten und in zusammenhängenden Sätzen wiedergeben — sachlich, geordnet und ohne Wertung.

darstellen

AFB I-IISek ISek II

Einen Sachverhalt strukturiert wiedergeben — sprachlich oder in einer geeigneten nichtsprachlichen Form wie Skizze, Diagramm oder Schema. Die Form ist Teil der Leistung.

zusammenfassen

AFB I-IISek ISek II

Den Inhalt einer Vorlage auf das Wesentliche verkürzen, in eigenen Worten, sachlich und ohne eigene Wertung.

wiedergeben

AFB ISek ISek II

Kenntnisse oder Inhalte einer Vorlage sachlich richtig und in eigenen Worten referieren, ohne sie zu deuten oder zu bewerten.

erklären

AFB IISek ISek II

Einen Sachverhalt auf Ursachen, Regeln oder Zusammenhänge zurückführen, sodass nachvollziehbar wird, warum er so ist, wie er ist.

erläutern

AFB IISek ISek II

Einen Sachverhalt so verständlich machen, dass er auch ohne Vorwissen nachvollziehbar ist — mit Beispielen, Belegen oder Bezügen zum Material.

analysieren

AFB II-IIISek ISek II

Einen Gegenstand unter einer leitenden Fragestellung systematisch zerlegen, die Teile beschreiben und ihre Funktion für das Ganze deuten.

untersuchen

AFB II-IIISek ISek II

Einen Gegenstand unter einem vorgegebenen Aspekt gezielt prüfen und die Befunde belegt darstellen. Das Ergebnis ist offen.

vergleichen

AFB IISek ISek II

Zwei oder mehr Gegenstände anhand ausdrücklich genannter Kriterien auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede prüfen und das Ergebnis zusammenfassen.

einordnen

AFB IISek ISek II

Einen Sachverhalt begründet in einen größeren Zusammenhang stellen — etwa in eine Epoche, eine Theorie, eine Entwicklung oder eine Gattung.

begründen

AFB IISek ISek II

Eine Aussage, Entscheidung oder Vorgehensweise durch nachvollziehbare Argumente und Belege stützen.

beurteilen

AFB IIISek ISek II

Zu einem Sachverhalt ein begründetes Urteil auf der Grundlage fachlicher Kriterien formulieren — ohne den eigenen Wertmaßstab zum Maßstab zu machen.

bewerten

AFB IIISek ISek II

Wie beim Beurteilen ein begründetes Urteil abgeben, dabei aber ausdrücklich eigene Wertmaßstäbe einbeziehen und offenlegen.

Stellung nehmen

AFB IIISek ISek II

Zu einer Frage oder Aussage eine eigene, begründete Position beziehen und sie gegen naheliegende Einwände verteidigen.

erörtern

AFB IIISek ISek II

Eine strittige Frage in ihrer Breite entfalten: Argumente beider Seiten sammeln, gewichten und zu einem begründeten Ergebnis führen.

diskutieren

AFB IIISek ISek II

Argumente für und gegen eine Position gegeneinander abwägen und die Tragfähigkeit der Argumente prüfen.

überprüfen

AFB II-IIISek ISek II

Eine vorgegebene Aussage, Hypothese oder Rechnung an Material, Daten oder Kriterien messen und begründet bestätigen oder widerlegen.

entwickeln

AFB IIISek ISek II

Aus vorhandenem Wissen und Material etwas Neues erarbeiten — eine Hypothese, ein Konzept, eine Lösung, einen eigenen Text — und den Weg dorthin begründen.