erläutern
AFB IISek ISek IIFächerübergreifend
Einen Sachverhalt so verständlich machen, dass er auch ohne Vorwissen nachvollziehbar ist — mit Beispielen, Belegen oder Bezügen zum Material.
Was die Lernenden tun
- Den Sachverhalt zunächst knapp benennen
- Ihn mit einem passenden Beispiel oder Beleg veranschaulichen
- Bezüge zum Material oder zum Kontext herstellen
- Zusammenhänge sprachlich ausformulieren statt sie anzudeuten
Beispielaufgabe
Erläutern Sie am Beispiel des Textauszugs, was unter dem Begriff „unzuverlässiges Erzählen" zu verstehen ist.
Nicht verwechseln mit …
- erklären
- Erklären fragt nach dem Grund, erläutern nach der Verständlichkeit. Wer erläutert, darf und soll Beispiele bringen — bei „erklären" ersetzen Beispiele die Ursache nicht.
- beschreiben
- Die Beschreibung bleibt bei den Merkmalen. Die Erläuterung stellt Bezüge her und ordnet ein.
Häufiger Fehler
Das Beispiel fehlt. „Erläutern" ohne Beleg oder Veranschaulichung fällt in der Bewertung meist auf das Niveau einer Beschreibung zurück.
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