beurteilen
AFB IIISek ISek IIFächerübergreifend
Zu einem Sachverhalt ein begründetes Urteil auf der Grundlage fachlicher Kriterien formulieren — ohne den eigenen Wertmaßstab zum Maßstab zu machen.
Was die Lernenden tun
- Die Beurteilungskriterien benennen und aus der Sache herleiten
- Argumente für und gegen den Sachverhalt sammeln
- Sie gegeneinander gewichten
- Ein Urteil formulieren, das aus der Abwägung folgt
Beispielaufgabe
Beurteilen Sie, ob die im Material vorgeschlagene Maßnahme geeignet ist, das genannte Ziel zu erreichen.
Nicht verwechseln mit …
- bewerten
- Der meistverwechselte Unterschied: Beurteilen bleibt bei fachlichen Kriterien, bewerten bezieht ausdrücklich eigene Wertmaßstäbe ein und legt sie offen. Wer beim Beurteilen persönlich wird, verfehlt den Operator.
- begründen
- Begründen stützt eine feststehende Aussage. Beurteilen wägt erst ab, das Ergebnis steht vorher nicht fest.
- erörtern
- Die Erörterung entfaltet eine Streitfrage in ihrer Breite und ist textsortenähnlich angelegt. Das Urteil ist kompakter und auf einen Gegenstand bezogen.
Häufiger Fehler
Das Urteil steht am Anfang und die Argumente werden dazu gesucht. Erkennbar wird das daran, dass die Gegenseite nur pro forma vorkommt.
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Offizielle Operatorenlisten
Die Texte auf dieser Seite sind eigene Formulierungen. Verbindlich ist die Liste deines Landes und Faches — Wortlaut und Anforderungsbereich weichen dort im Einzelfall ab.