bewerten
AFB IIISek ISek IIFächerübergreifend
Wie beim Beurteilen ein begründetes Urteil abgeben, dabei aber ausdrücklich eigene Wertmaßstäbe einbeziehen und offenlegen.
Was die Lernenden tun
- Den Sachverhalt fachlich prüfen wie beim Beurteilen
- Die eigenen Wertmaßstäbe benennen, statt sie vorauszusetzen
- Sie an die Sache anlegen und die Abwägung sichtbar machen
- Zu einem Ergebnis kommen und dessen Grenzen benennen
Beispielaufgabe
Bewerten Sie den Vorschlag aus M3 vor dem Hintergrund der Frage, wie viel Überwachung eine freiheitliche Gesellschaft verträgt.
Nicht verwechseln mit …
- beurteilen
- Beurteilen kommt ohne persönliche Wertmaßstäbe aus, bewerten verlangt sie ausdrücklich — und verlangt, dass sie offengelegt werden. Eine Bewertung ohne benannten Maßstab ist unvollständig.
- Stellung nehmen
- Die Stellungnahme ist als Positionierung angelegt und darf pointierter ausfallen. Die Bewertung bleibt der Abwägungsform verpflichtet.
Häufiger Fehler
Der Wertmaßstab bleibt unausgesprochen. „Das ist problematisch" nennt kein Kriterium — erst „gemessen an … ist das problematisch" macht die Bewertung überprüfbar.
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